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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Einleitung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, sorgen für eine reibungslose und unmissverständliche Geschäftsbeziehung mit unseren Auftraggebern. Durch eine Auftragserteilung erkennt ein Auftraggeber diese automatisch an und sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Robert Müller, Inhaber von Wildnisentdecken und Auftragnehmer wird im Folgenden mit „Wildnisentdecken“ benannt.

Gleichberechtigung ist uns sehr wichtig – die Lesbarkeit unserer Texte auch. Daher verwenden wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit bei personenbezogenen Wörtern nicht immer jede geschlechtsspezifische Form. Unsere verkürzte Schreibweise dient allein der besseren Lesbarkeit unserer Texte und beinhaltet keinerlei Wertung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Bitte fühlen Sie sich bei jeglicher Formulierung personenbezogener Wörter angesprochen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.

 

§2 Leistungen

§2.1 Der Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist aus dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Sollte es der Situation und der Abwendung von Schaden erforderlich sein, behält sich Wildnisentdecken vor, in der Durchführung der Leistung Änderungen oder Abweichungen vorzunehmen. Dabei darf es sich nur um unerhebliche Veränderungen handeln und die Durchführung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Sollte es für eine reibungslose und verantwortungsvolle Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sein, behält sich Wildnisentdecken vor, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. In dem Fall bleibt der Vertag zwischen dem Auftraggeber und Wildnisentdecken bestehen.

Wildnisentdecken übernimmt ausschließlich die Haftung für die Leistungen, die im Rahmen der Schulungen, Trainings und Veranstaltungen vereinbart worden sind. Für die Erzielung von wirtschaftlichen, persönlichen oder strukturellen Zielen, übernimmt Wildnisentdecken weder Verantwortung noch Haftung.

 

§2.2 Aufsichtspflicht

Die Betreuer einer Organisation (Auftraggeber) bzw. Personensorgeberechtigen von Minderjährigen und/oder Behinderten, haben während der gesamten Veranstaltung der Aussichtspflicht nachzukommen. Ferner sind die Betreuer/Personensorgeberechtigten dafür verantwortlich, die Minderjährigen und/oder Behinderten dahingehend zu unterweisen, den Anweisungen der Mentoren von Wildnisentdecken, die im Rahmen einer Veranstaltung eingesetzt werden, Folge zu leisten.

Damit Wildnisentdecken in seiner Veranstaltung größtmögliche Sorgfalt und eine gewissenhafte Betreuung gewährleisten kann, benötigen wir im Rahmen jeder Anmeldung ausführliche Informationen über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien, Unverträglichkeiten. Diese erfragen wir über das Anmeldeformular und bedürfen größtmöglicher Ehrlichkeit der Auftraggeber. Daraus resultierenden Aktivitäten muss durch den Sorgeberechtigen schriftlich zugestimmt/ nicht zugestimmt werden.

Sollten Betreuungspersonen im Laufe einer Veranstaltung wichtige Aufgaben wie z. b. Anleiten, Sichern etc. übernehmen, müssen sie sich den möglichen Gefahren bewusst sein und dementsprechend Verantwortung übernehmen.

Es ist vorteilhaft, über eine bestehende Schwangerschaft informiert zu sein, um bei der Durchführung der Veranstaltung darauf Rücksicht nehmen zu können.

 

§3 Vertragsabschluss

 

§3.1 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Wildnisentdecken und dem Auftraggeber kommt nur schriftlich (Post oder Email) zustande. Telefonisch besprochene Angebote bedürfen immer eine Verschriftlichung des Besprochenen. Die Auftragsbestätigung muss für ihre Gültigkeit immer von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Durch die Unterschrift des Auftraggebers erkennt er die AGB von Wildnisentdecken an. Abänderungen von Angeboten und Aufträgen bedürfen ebenfalls der Verschriftlichung und werden als Zusatzvereinbarungen im Vertrag festgehalten und gekennzeichnet.

§3.2 Mängelrüge

Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von 5 Tagen eventuelle objektive oder schwerwiegende Mängel schriftlich an Wildnisentdecken herantragen. Ist diese Frist verstrichen, gilt der Auftrag als abgeschlossen und ist nicht mehr bemängelbar.

Im Falle einer Mängelrüge muss Wildnisentdecken die Möglichkeit haben, nachzubessern. Bei nachweislich erfolgloser Nachbesserung erhält der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Wildnisentdecken übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder für Ansprüche Dritter.


§3.3Nachträgliche Reduzierung der Teilnehmer

Verringert der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages die Teilnehmerzahl, wodurch sich diese schließlich unter der Mindestteilnehmerzahl befindet, behält sich Wildnisentdecken vor, dem Auftraggeber die zu Vertragsabschluss gemeldete Teilnehmerzahl zu berechnen. Sollte es nach Vertragsabschluss zu einer Erhöhung der Teilnehmer kommen, muss das mit Wildnisentdecken abgesprochen werden. Einen Rabatt auf den Teilnehmerpreis ist nicht möglich.


§4 Zahlungsbedingungen


§4.1 Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Der Vertrag wird mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung verbindlich und zahlungspflichtig.

Beginnt die Veranstaltung innerhalb von 1 Woche nach Auftragsbestätigung so ist der gesamte Veranstaltungsbeitrag vor der Veranstaltung zu bezahlen. Liegt eine Veranstaltung weiter in der Zukunft, dann sind 50% des vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeitrags innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Auftragsbestätigung zahlbar. Die restlichen 50% sind vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.

§4.2 Mahnung

Wildnisentdecken gibt bekannt, dass der Auftraggeber gemäß §286 (3) BGB auch ohne eine Mahnung nach 30 Tagen ab Zugang einer Zahlungsanweisung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung automatisch in Verzug gerät, was keine weitere Mahnung bedarf.

Sollten Unternehmen als Kunden bei Wildnisentdecken in Verzug geraten, wird seitens Wildnisentdecken ein Verzugszinssatz von 8 % über dem Basiszinssatz geltend gemacht. Bei Privatkunden werden 5 % Verzugszinssatz über dem Basiszinssatz angesetzt.


§5 Widerrufsbelehrung

§5.1 Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den mit Wildnisentdecken geschlossen Veranstaltungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Erhaltens der Auftragsbestätigung bzw. der Information über den Zahlungseingang.

Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige Erklärung in schriftlicher Form (Post oder E-Mail) an:

Wildnisentdecken
Robert Müller
Röblingstraße 13
12105 Berlin 

oder per Email an wildnisentdecken@gmx.de

Um die Frist zu wahren, sollte der Widerruf vor Ablauf der Frist bei Wildnisentdecken eingegangen sein.

§5.3 Folgen eines Widerrufs

Sollte ein mit Wildnisentdecken geschlossener Vertrag, seitens des Auftraggebers widerrufen werden, verpflichten wir uns, ihnen alle bis dahin von ihnen erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung werden wir das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches auch bei den Eingang der Zahlungen eingesetzt wurde. Wildnisentdecken wird für die Rückzahlung einer Veranstaltungsgebühr aufgrund eines Widerrufes keine Gebühren, die durch die Rückzahlung entstanden sind, in Rechnung stellen.


§6 Rücktrittsbedingungen

§6.1 Rücktritt durch den Veranstalter

Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, können vom Veranstalter bis 14 Tage vor Beginn abgesagt werden und der Teilnehmer erhält die Teilnahmegebühr umgehend zurückgezahlt. Wird der durchführende Trainer krank, versucht Wildnisentdecken eine qualifizierte Vertretung zur Verfügung zu stellen. Sollte das nicht gelingen, kann Wildnisentdecken fristlos vom Vertrag zurücktreten und erstattet die bereits gezahlten Gebühren an die Teilnehmer zurück. Darüber hinaus können keine Ansprüche gegen Wildnisentdecken geltend gemacht werden. Wildnisentdecken kann als Alternative zur Auszahlen der Veranstaltungsgebühr einen Gutschein zur Verrechnung anbieten.

Stört ein minderjähriger Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens die Veranstaltung, oder bringt sich und/oder andere Teilnehmer in Gefahr, ist dem Veranstalter (Wildnisentdecken) erlaubt, ihn mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen und kann den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause schicken oder eine sofortige Abholung durch die Erziehungsberechtigten veranlassen. In diesem Fall besteht kein Recht auf teilweise oder gänzliche Erstattung der Teilnahmegebühr.

§6.2 Rücktritt durch den Auftraggeber

Möchte der Auftraggeber einen Termin verschieben, trägt er in jedem Falle die bis dahin angefallenen Kosten. Der Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Veranstaltungskosten. Will der Auftraggeber von einer Veranstaltung zurücktreten, muss er diese Tatsache schriftlich (Post oder E-Mail) dem Veranstalter (Wildnisentdecken) bekannt geben. Im Falle einer Stornierung entstehen dem Auftraggeber folgende Kosten:

- bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos
- bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10% der Kosten
- bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30% der Kosten
- bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60% der Kosten
- bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80% der Kosten
- 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Kosten

Dem Auftraggeber steht nicht der Einwand zu, es seien durch den Auftragnehmer von der Vergütung etwa ersparte Aufwendungen abzuziehen.

§6.3 Höhere Gewalt

Wird aufgrund höherer Gewalt (Dauerregen, Überflutung, Waldbrände, Orkan, Polizei- & Feuerwehreinsatz) die Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, gefährdet, erschwert oder gar behindert oder ist die Sicherheit aller an einer Veranstaltung beteiligten Personen nicht mehr gewährleistet, so muss eine zeitliche oder örtliche Verlegung geprüft werden. Kann eine örtliche oder zeitliche Verlegung nicht realisiert werden, hat der Auftraggeber, sowie der Auftragnehmer das Recht den geschlossenen Veranstaltungsvertrag zu kündigen.

Sollte es zu einer Kündigung des Vertrages kommen, so kann Wildnisentdecken für die bereits erbrachte Leistung oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistung eine angemessene Entschädigung einbehalten.

Sollte für den Zeitraum der Veranstaltung durch den Gesetzgeber ein Verbot von offenem Feuer ausgegeben werden, sind aufgrund von höherer Gewalt, Erstattungs-, oder Schadensersatzansprüche gegen Wildnisentdecken seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.


§7 Haftung

Jeder Teilnehmer an den Veranstaltungen von Wildnisentdecken handelt auf eigene Gefahr. Wildnisentdecken haftet ausschließlich für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dieser vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässiges Handeln der Erfüllungsgehilfen von Wildnisentdecken.

Wildnisentdecken bereitet sich nach bestem Wissen und Gewissen auf seine Veranstaltungen vor und sorgt für eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind verpflichtet, sorgsam und verantwortungsvoll mit dem von Wildnisentdecken für die Veranstaltung überlassene Materialien umzugehen. Ferner haftet der Auftraggeber für die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstandenen Schäden.
Jeder Teilnehmer an einer Veranstaltung hat vor der Anmeldung selbst zu prüfen, ob er sich den Anforderungen gewachsen fühlt.

Durch die verbindliche Anmeldung an einer Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, Kenntnis über die Inhalte der Veranstaltung zu haben. Des Weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Veranstaltung in Gänze oder zum überwiegenden Teil im Freien stattfindet. Was zur Folge hat, dass der Teilnehmer den Witterungsbedingungen (Nässe, Kälte, Dunkelheit, Hitze) und einem unwegsamen Terrain ausgesetzt sein kann. Im Zuge einer Teilnahme an den Veranstaltungen von Wildnisentdecken ist ein Umgang mit Werkzeugen wie Messer, Säge, Axt und Beil, sowie mit Feuer oder auch der direkt Kontakt mit Pflanzen und Tieren unabdingbar.

Um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten tut Wildnisentdecken sein Bestes. 

Bei Veranstaltungen, die an oder mit Schulen/Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden, hat die pädagogische Betreuungsperson der Klasse bzw. der Gruppe die Aufsichtspflicht. 

Für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Pandemien), Störungen von Netzwerk und Server, Störung der Leitungs- und Übertragungswege, Viren oder Störung des Postwegen entstanden sind, wird von Wildnisentdecken keine Haftung übernommen. Des Weiteren haftet Wildnisentdecken nicht für Fremdleistungen, sowie dadurch verursachte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste, Diebstähle oder sonstige Unregelmäßigkeiten, bei denen wir nur als Vermittler auftreten.

Beauftragt ein Auftraggeber für die Erreichung unserer Veranstaltung ein Linien- oder Charterunternehmen, so sprechen wir von einer Fremdleistung durch Dritte, für die Wildnisentdecken keinerlei Haftung übernimmt.

Die Haftungssumme für Personen- und Sachschäden im Einzelfall beträgt derzeit 3.000.000.000,- €


§8 Datenschutz

Wildnisentdecken, als der Betreiber dieser Internetseite, ist sich der Sensibilität ihrer persönlichen Daten bewusst. Ihre Daten werden bei uns vertraulich und nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung behandelt.

Für die Nutzung dieser Internetseite bedarf es keine Angaben persönlicher/personenbezogener Daten. Alle Angaben von persönlichen/personenbezogen Daten, (z. B. im Kontaktformular) geschehen auf freiwilliger Basis. Wir versichern, dass ihre Daten nicht ohne ihre schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.

Wildnisentdecken weist darauf hin, dass die Kommunikation im Internet, (z. B. via E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein einwandfreier Schutz ihre Daten durch Dritte ist leider nicht zu gewährleisten.

Die Daten, die sie über das Kontaktformular an uns weitergeben, werden von uns lediglich für die weitere Korrespondenz gespeichert und verwendet.


§9 Genussmittel und Ablenkungen

Der Genuss von Alkohol und Drogen ist während der gesamten Veranstaltung untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird der Teilnehmer umgehend von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist uns wichtig, daher gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Für Mobiltelefone, Smartphone oder Tablets, die zur Veranstaltung mitgebracht werden, wird vor Veranstaltungsbeginn eine für jeden Teilnehmer verbindliche Vereinbarung getroffen.


§10 Urheberrecht & Copyright

Die von Wildnisentdecken für eine Veranstaltung ausgegeben Dokument und Unterlagen obliegen dem Urheberrecht und dürfen weder in Gänze noch auszugsweise an Dritte weitergegeben, vervielfältigt, kopiert oder übersetzt werden. Sie sind geistiges Eigentum von Wildnisentdecken.

§11 Geltendes Recht und Gerichtstandvereinbarung

Für die Rechtbeziehung zwischen Wildnisentdecken und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Erfüllungsort gilt der vereinbarte Ort der Durchführung der Veranstaltung. Der Gerichtsstand ist gemäß dem Geschäftssitz von Wildnisentdecken in Berlin.


§12 Salvatorische Klausel

In dem Fall, dass ein Paragraf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein sollte oder wird, werden die übrigen Paragraphen davon nicht berührt. Für den unwirksamen Paragrafen soll eine Regelung treten, welche im rechtlich zulässigen Rahmen den Willen und das Interesse beider Parteien widerspiegelt.